nur wer den Weg kennt, findet das Ziel

Rechtsanwältin

Renate Möllenhoff

...nur wer den Weg kennt, findet das Ziel!

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Tel.: 02921 - 66 77 33 | Mobil: 0151 - 154 430 48

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Bürozeiten: Montag-Donnerstag: 9.00 - 15.00 Uhr | Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr

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Zivilrecht | Familienrecht | Miet- und Pachtrecht | Verkehrs-/ Owi-Recht | Schwerbehindertenrecht

Herzlich Willkommen Meine Kanzlei hat sich seit 2001 in Soest etabliert. Ich verfüge über jahrelange Berufserfahrung in der außergerichtlichen Streitbeilegung, sowie der Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Mit Kompetenz und Freundlichkeit unterstütze ich Sie in allen rechtlichen Belangen. Vorranging bin ich auf folgenden Rechtsgebieten tätig: Miet- und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, sowie Schwerbehindertenrecht Ich würde mich über Ihr Vertrauen freuen Ihre Renate Möllenhoff Über mich Ich bin 1967 in Soest geboren, arbeite in Soest und wohne mit meiner Familie am Ort. Nach Abitur am Aldegrever- Gymnasium in Soest, ﷯Studium an der Westfälischen- Wilhelms Universität in Münster, Referendarzeit am Landgericht Dortmund, beim Kreis Soest, dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und Amtsgericht Unna wurde ich im Jahr 1996 als Rechtsanwältin zugelassen. Zunächst war ich als freie Mitarbeiterin in zwei größeren, ortsansässigen Rechtsanwalts-und Notarkanzleien beschäftigt, seit 2001 bin ich gänzlich eigenständig tätig. Seither (2001) unterhalte ich meine Kanzlei „ Am Kungelmarkt“ in Soest. Mitte 2016 erfolgte der Umzug in eine größere Büroeinheit innerhalb des Gebäudes. Seither befindet sich die Kanzlei im I.OG rechts, unmittelbar neben dem Aufzug. Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm vertrete ich Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem biete ich Ihnen eine engagierte und kompetente Beratung, außergerichtliche, sowie gerichtliche Vertretung, geprägt von Verständnis für Ihre Situation und – wenn nötig – auch mit dem erforderlichen Durchsetzungsvermögen. Ihr Mandat bearbeite ich natürlich persönlich. Ich freue mich, Ihnen juristische Hilfe leisten zu können und mit Ihnen in Kontakt zu treten. Zum Anfang Tätigkeitsschwerpunkte Familienrecht: Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft Miet- und Pachtrecht: Kündigung von Mietverträgen, Miethöhe, Vertretung von Vermietern und Mietern, Pachtverträge über Grundstücke und Gebäude Erbrecht: Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Enterbung, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbschein, Ersatzerbschaft, Nacherbschaft, Vermächtnis, Vorerbschaft Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht: Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Unfallschäden, Geschwindigkeits-übertretung, Schmerzensgeld Zivilrecht: Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte, Kauf, Gewährleistung, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Mahnwesen Schwerbehindertenrecht: Schwerbehindertenausweise, Merkmalzuerkennung, Verrentung, Zusatzleistungen Kosten Sie werden vor Erteilung eines Mandates ausführlich über die anfallenden Gebühren und deren Höhe informiert. Für die Erstberatung in Form eines ersten persönlichen Gesprächs ergeben sich üblicherweise Kosten i.H.v. maximal 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. Grundsätzlich richten sich ansonsten die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Dabei spielt der Wert des Streitgegenstandes bzw. des verfolgten Interesses eine Rolle und wird als Gegenstandswert ermittelt. Darauf aufbauend sind für verschiedene Tätigkeiten sogenannte Gebührentatbestände gesetzlich geregelt. Anhand einer Tabelle im RVG errechnet sich daraus dann die Höhe der einzelnen Gebühren. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie im Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafrecht bestehen anderweitige Gebührenregelungen. Sofern Sie kein Geld für die Bezahlung der Anwaltskosten aufbringen können und die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung vom Amtsgericht Ihres Wohnortes auf Antrag einen Beratungshilfeschein erhalten. In dem Fall haben Sie sich mit einem Eigenbetrag in Höhe von 15,00 € pro Angelegenheit zu beteiligen, die weitergehenden Kosten übernimmt die Staatskasse. Für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe und in familienrechtlichen Angelegenheiten Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dafür sind zum Teil monatliche Raten aufzubringen. Die Rückzahlung ist an das finanzierende Bundesland zu leisten. Der von Ihnen ausgewählte Rechtsbeistand wird auf Ihren Antrag hin vom Gericht beigeordnet. Ich informiere Sie gern. Zum Anfang Kontakt Bei Fragen und Problemen stehe ich Ihnen gerne innerhalb der Bürozeiten zur Verfügung. Sie haben hier auch die Möglichkeit, mir über dieses Kontaktformular eine Nachricht zukommen zu lassen.

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